Es ist der 19. Oktober 2020, und unser Vorstand trifft sich beim zuständigen Notar zur Unterschrift. Leider liegt an diesem Tag noch nicht der Kaufvertrag auf dem Tisch. Immerhin können Lutz und Matthias unsere Genossenschaft ordentlich ins Genossenschaftsregister eintragen lassen. Oder die Eintragung beantragen. Oder so ähnlich.
In Folge prüft die zuständige Genossenschaftsregistereintragungszulassungsbehörde, die in Wahrheit zwar völlig anders heißt, aber genau diesen Namen verdient hat und deswegen hier so umschrieben wird. Sie arbeitet, sagen wir es vorsichtig, aus grundsätzlichen Erwägungen nicht im Hochdrehzahlbereich. Immerhin reichte ihr Grunddrehoment selbst im Corona-Modus noch aus, um in engem Schulterschluss mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), die aus irgendeiner Verordnung heraus eine unbedingte, uns allerdings unverständliche Zuständigkeit in Sachen Namensprüfung für sich reklamierte, nach ausgiebiger, gründlicher und sicher äußerst sorgfältiger Abwägung irgendwann im Dezember zu diesem finalen Schluss zu gelangen: Ihnen taugt unser Name nicht.
Echt jetzt? Denen gefällt unser Name nicht? Güterhallengenossenschaft Mannheim, so dachten wir bislang, sei so einfach wie treffend ein Name, der genau das sagt, was wir sind.
Neinneinnein. Man könne schließlich, so die von Amts wegen vorgetragene These, ja zu der Vermutung gelangen, dass eine Güterhallengenossenschaft Mannheim alle Güterhallen in Mannheim betreibe oder zumindest sehr, sehr viele, also quasi ein Mannheimer Güterhallenmonopolist sei, was zweifelsohne eine charmante Idee ist, bedenkt man all‘ den Platz und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben.
Wir aber wollen erstmal kleine Brötchen backen. Ein Brötchen. Und müssen uns nun einen neuen Namen überlegen. Mist.